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Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutz Kommission ENHK

Expertengutachten zur Lärmbelastung und Wirtschaftlichkeit des geplanten Windparks Älpli Krinau

 

Der Experte Dipl.-Ing. HTL/FH Martin Sortmann erstellte im Auftrag vom Verein ÄlpliGegenwind ein Gutachten für das Projekt Windpark Krinau zur Lärmbelastung und Wirtschaftlichkeit. Dieses basiert auf den bisher bekannten Angaben und Informationen.

 

Die wesentlichen Ergebnisse sind in den beiden folgenden Kurzberichten zusammengefasst.

1. Kurzbericht zu den Ergebnissen der Lärmimmissionsprognose

 

Ergebnis

 

Das Projekt Windpark Krinau ist in der geplanten Form aus Sicht Lärmschutz nicht umwelt-verträglich und nicht zulässig. Die Lärmzunahme für die Anwohner ist erheblich. In zahlreichen Fällen werden die Grenzwerte der Lärmschutzverordnung (LSV) überschritten. Es würde also eine kaum verantwortbare Lärmbelastung für die betroffenen Anwohner entstehen. 

Die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Reduktion der Überschreitungen der Grenzwerte reichen nicht aus, um diese zu vermeiden und hätten beträchtliche Ertragseinbussen zur Folge.

Ausschnitt aus der Haupttabelle der Schallimmissionsprognose

Resultateauswertung mit den Berechnungswerten der Immissionspunkte Nr. 26 bis Nr. 40

Tabelle_Lärmbeispiele.jpg
Gesamtbelastung_Nacht_klein_für_HP.jpg
Legende Gesamtbelastung Nacht.jpg

Jahresmittelwerte der Gesamtbelastung in der Nacht:

Beurteilungspegel des Windparks plus Vorbelastung

Maximalpegel_Nacht_klein_für_HP.jpg
Legende Gesamtbelastung Nacht.jpg

Maximalpegel

Die berechneten Werte sind Maximalwerte bei voller Leistung der Anlagen. Sie liegen ca. 4.4 dB über den LSV Beurteilungs-pegeln. Die Maximalwerte haben eine Auftretenswahrscheinlich-keit von 16.7%, d.h. nachts 732 Stunden pro Jahr. Dies entspricht 2 Stunden während jeder Nacht das ganze Jahr.

Übersichtsplan_Krinau.jpg
Übersichtsplan_Libingen.jpg

Berechnungsgrundlagen

Die Berechnung der Erträge basiert auf den in der Machbarkeitsstudie enthaltenen Angaben zu Mittelwind, Windverteilung, dem schweizerischen Windatlas 2019 sowie den Messergebnissen von Messstationen in der Nähe der geplanten Standorte. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt bei 5.7 m/s bei WKA 1 bzw. 5.2 m/s an den anderen beiden Standorten. Das Windaufkommen an diesen beiden Standorten liegt damit deutlich tiefer als die vom BFE für eine Rentabilität von Windparks empfohlenen 5.5 m/s.

Weitere Grundlagen sind das digitale Höhenmodell DHM25 sowie Daten zur Bewaldung, Bodenbe-deckung sowie digitale Gebäudedaten. Die Vorbelastungen wurden anhand der BAFU-Lärmdaten-bank sonBASE berücksichtigt. Als Windkraftanlage wurde die Enercon E-138 EP3 3500 kW mit TES angenommen, da diese den in der Machbarkeitsstudie erwähnten möglichen Anlagetypen am nächsten kommt und verfügbar ist. Die Beurteilungspegel wurden flächendeckend sowie für 299 Immissionsorte, die mehrheitlich bewohnt sind, berechnet.


Die unten angegebenen Planungswerte sind in der Planungsphase massgeblich und erfassen nur den zusätzlichen Lärm durch die geplanten Windkraftwerke. Die Immissionsgrenzwerte werden in der Abnahmephase bei Betrieb Windkraftwerke angewendet und liegen jeweils 5 dB über den Planungs-werten. Sie umfassen nicht nur den zusätzlichen Lärm, sondern auch die bestehende Vorbelastung und ergeben somit die resultierende Gesamtbelastung.

 

Das Dezibel-Mass (db) ist ein logarithmisches Mass, d.h. 6 db mehr bedeutet eine Verdoppelung des Schalldrucks.

Ergebnisse der Lärmprognose gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) für die Nacht-periode 19 – 07 Uhr bei Normalbetrieb der Anlagen

  • Die Planungswerte gemäss LSV werden an 60 bewohnten Orten überschritten.

  • Die maximale Überschreitung beträgt 10.6 dB (beim Rest. Unterälpli). Dabei werden auch die Immissionsgrenzwerte der Empfindlichkeitsstufe IV (Industriezone) überschritten.

  • An insgesamt 4 bewohnten Immissionsorten beträgt die Überschreitung der Planungswerte mehr als 6 dB.

  • An 61 Immissionsorten beträgt die Überschreitung mehr als 2 dB, 38 davon sind bewohnt.

  • An weiteren 65 Immissionsorten, 50 davon bewohnt, beträgt die Sicherheitsmarge zum ent-sprechenden Planungswert nachts weniger als 6 dB. Hier muss ebenfalls mit Überschreitungen der Lärmgrenzwerte gerechnet werden.

  • An 26 untersuchten Immissionsorten, 15 davon bewohnt, liegt die Gesamtbelastung nachts über den Immissionsgrenzwerten.

Überschreitung der Gesamtbelastung gemäss WHO Empfehlung

  • Bezogen auf alle 299 Immissionsorte beträgt die Überschreitung der WHO Night Noise Guidelines, die strenger sind als die Schweizer LSV, im Mittel 5.7 dB, maximal (bei Nr. 272, Alpgebäude Oberes Älpli) bis 26.6 dB.

Lärmzunahme gegenüber der Vorbelastung

  • Eine Zunahme der Lärmbelastung von 3 dB (d.h. vom Ist-Zustand = 100% auf 125%) kann von Menschen bereits deutlich wahrgenommen werden. Bei 213 der untersuchten Immissionsorte beträgt die neue Lärmbelastung mehr als 200% des Ist-Zustands. Dies entspricht mehr als einer Verdoppelung der Lärmbelastung.

  • Bei 133 Orten beträgt die resultierende Lärmbelastung mehr als 300%, ist also mehr als eine Verdreifachung.

  • Die resultierende Lärmbelastung bei den 299 untersuchten Immissionsorten beträgt 324%, maximal sind es 1791% - jeweils auf den Ist-Zustand bezogen.

Lärmprognose-Service für Anwohner:

Die Haupttabelle dokumentiert die Grundlagen und Methoden der Berechnungen und listet für jeden definierten Immissionsort die Detailergebnisse auf. ÄlpliGegenwind erstellt für Anwohner auf Anfrage eine Lärmprognose mit den Detaildaten für Lärmpegel, LSV-Grenzwertüberschreitung, Vorbelastung, Gesamtbelastung und Lärmzunahme in Prozent.

Anfragen bitte an info@aelpligegenwind.ch

Vier Beispiele

 

Immissionspunkt 089: Restaurant Unterälpli (zwischen zwei Windkraftanlagen), Landwirtschaftszone ES III (Entfernung zur nächsten Anlage 320m)

  • Zunahme des Lärmpegels ganzjährig auf 1176%, Schalldruckpegel um 35.6 dB(A)

  • Lärmpegel nachts 60.6 dB(A) => Überschreitung LSV-Planwert um 10.6 dB(A)

  • Gesamtbelastung nachts 60.6 dB(A) => Überschreitung Immissionsgrenzwert 5.6 dB(A)

Immissionspunkt 092: Kapf (ob Krinau), Landwirtschaftszone ES III (Entfernung zur Anlage 420 m)

  • Zunahme des Lärmpegels ganzjährig auf 335%, Schalldruckpegel um 17.4 dB(A)

  • Lärmpegel nachts 56.3 dB(A) => Überschreitung LSV-Planwert um 6.3 dB(A)

  • Gesamtbelastung nachts 56.4 dB(A) => Überschreitung Immissionsgrenzwert 1.4 dB(A)

 

Immissionspunkt 293: Dicken (ob Krinau), Landwirtschaftszone ES III (Entfernung zur Anlage 650m)

  • Zunahme des Lärmpegels ganzjährig auf 614%, Schalldruckpegel um 26.2 dB(A)

  • Lärmpegel nachts 51.2 dB(A) => Überschreitung LSV-Planwert um 1.2 dB(A)

  • Gesamtbelastung nachts 51.2 dB(A) => keine Überschreitung Immissionsgrenzwert

Immissionspunkt 253: Krinau (Dorf, Nähe Rössli), Wohnzone ES II (Entfernung zur Anlage ca. 625 m)

  • Zunahme des Lärmpegels ganzjährig auf 358%, Schalldruckpegel um 18.4 dB(A)

  • Lärmpegel nachts 51.3 dB(A) => Überschreitung LSV-Planwert um 6.3 dB(A)

  • Gesamtbelastung nachts 51.4 dB(A) => Überschreitung Immissionsgrenzwert 1.4 dB(A)

2. Kurzbericht zu den Ergebnissen der Wirtschaftlichkeitsprognose

 

Das Lärmgutachten zeigt, dass die Grenzwerte gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) nachts mehrfach überschritten werden, weshalb nachts ein leistungsreduzierter Betriebsmodus angewendet werden muss. Die Wirtschaftlichkeitsrechnung ergibt, dass der Windpark unter diesen Betriebsbedingungen nicht wirtschaftlich ist und hohe Verluste entstehen würden.

 

Die Ertragsprognose erfolgt für die Szenarien P50%, P75% und P90% (Wahrscheinlichkeit, dass der Ertrag tatsächlich erreicht wird). Alle zugrundeliegenden Annahmen wurden eher optimistisch, d.h. zugunsten der Wirtschaftlichkeit angesetzt.

 

Die Berechnung der Erträge basiert auf den in der Machbarkeitsstudie enthaltenen Angaben zu Mittelwind, Windverteilung, dem schweizerischen Windatlas 2019 sowie den Messergebnissen von Messstationen in der Nähe der geplanten Standorte. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt bei 5.7 m/s bei WKA 1 bzw. 5.2 m/s an den anderen beiden Standorten. Das Windaufkommen an diesen beiden Standorten liegt damit deutlich tiefer als die vom BFE für eine Rentabilität von Windparks empfohlenen 5.5 m/s. Aufgrund der geringen Grösse des Projektgebiets und der naheliegenden Siedlungsgebiete lassen sich die Standorte nicht optimieren.

 

Bei Investitionskosten von 25 Mio. ergeben sich für die Betriebsdauer von 20 Jahren folgende Gewinne bzw. Verluste:

Realistisches Betriebsszenario (berücksichtigt Ertragsminderungen durch notwendige Lärm-schutzmassnahmen)

 

Risiko-Szenario mit P50, Reduzierter Betriebsmodus und Förderung EVS:

Verlust 13.8 Mio. Fr.

Relevantes Szenario mit P75, Reduzierter Betriebsmodus und Förderung EVS:

Verlust 17.9 Mio. Fr.

Sicheres Szenario mit P90, reduzierter Betriebsmodus und Förderung EVS:

Verlust 21.6 Mio. Fr.

Mit diesem realistischen Betriebsszenario entstehen nach 20 Jahren mit allen drei Prognose-wahrscheinlichkeiten Verluste in der Höhe von 13.8 bis 21.6 Mio. Fr.

 

Es wurde auch ein Betriebsszenario ohne Lärmschutz durchgerechnet, obwohl dies unrealistisch ist. In diesem Szenario errechnen sich in der Variante P75 ein Gewinn von 591'149 Fr. und in der Variante P90 ein Verlust von 3.9 Mio. Fr.

 

Das Insolvenzrisiko muss demnach als sehr hoch eingeschätzt werden.

Tabelle BS2 mit EVS.jpg

Tabelle: Auswertung Planrechnung Betriebsszenario 2 mit den notwendigen Lärmschutzmassnahmen

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